Websites: Neues Gesetz macht Barrierefreiheit zur Pflicht!

In diesem Artikel erfährst du, was Barrierefreiheit ist und warum sie für deine Website relevant werden könnte. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, betrifft nämlich erstmals auch die Privatwirtschaft! Es tritt im Juni 2025 in Kraft. Du bekommst eine kurze Einführung ins Thema und kannst bei weiterem Interesse unseren BFSG-Leitfaden inklusive Checkliste kostenlos anfordern.

Das Internet spielt in unserem Leben eine zentrale Rolle. Es bietet Zugang zu Bildung, Arbeit, sozialer Interaktion und Unterhaltung. Doch nicht alle Menschen können diese digitalen Ressourcen problemlos nutzen – zum Beispiel, weil sie beim Sehen, Hören oder motorisch eingeschränkt sind.

Das klingt nach einem anstrengenden Thema. Weshalb soll ich mich damit beschäftigen?

Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen verpflichtet, ihre Websites nach den Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, kurz BFSG, barrierefrei zu machen. Wenn du dich jetzt schon darum kümmert, bist du auf der sicheren Seite und sparst dir viel Stress im nächsten Jahr. Und wenn du aktuell eine neue Website oder einen Relaunch planst, ist es sinnvoll und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch günstiger, die Barrierefreiheit von Anfang an mitzuplanen und umzusetzen. Wir unterstützen dich dabei, beispielsweise mit einem unverbindlichen Vorab-Check deiner aktuellen Website. Melde dich dafür einfach bei Gemma oder Sebastian.

„Dieses Gesetz ist ein sinnvoller Beitrag für den freien Zugang zu Informationen.“

Jede Website sollte barrierefrei sein

Es gibt in Deutschland Millionen von Menschen, die bei der Benutzung von Websites eingeschränkt sind bzw. werden. Laut des Statistischen Bundesamts leben in Deutschland 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Stand: Ende 2021).

Rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland sind zum Beispiel blind oder sehbehindert, haben also selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 Prozent des normalen Sehvermögens. Außerdem gibt es rund 5,4 Millionen Schwerhörige in Deutschland. Die Zahl der nicht erfassten Einschränkungen dürfte noch sehr viel höher liegen.

Auch wenn der sperrige Name den Verdacht nahelegt: Dieses Gesetz ist kein weiteres Bürokratiemonster, mit dem Unternehmen das Leben schwer gemacht werden soll. Es ist vielmehr ein sinnvoller und wichtiger Beitrag für den freien Zugang zu Informationen für alle Menschen, so vielfältig sie eben sind.

Was bedeutet Barriere­freiheit?

Alle Menschen sollen gleichberechtigt Informationen und Dienstleistungen nutzen können, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Dies betrifft nicht allein die digitale Welt, sondern auch die Zugänglichkeit von Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie andere Bereiche unseres Alltags. Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass die Nutzung einer Website und ihrer Funktionen für Menschen mit und ohne Einschränkungen möglich sein muss.

Um welche Ein­schränkungen geht es?

Menschen mit Sehbehinderungen können beispielsweise kleine Schriftarten oder schlecht kontrastierte Farben auf Websites schwer lesen. Sie sind auf Bildschirmleseprogramme, sogenannte Screenreader, oder Vergrößerungswerkzeuge angewiesen.

Menschen mit Hörbeeinträchtigungen benötigen Untertitel oder Transkripte für Audio- oder Videoinhalte, um diese zu verstehen. Auch optische Hinweise für Audiosignale können hilfreich sein.

Wer motorisch eingeschränkt ist, hat zum Beispiel Schwierigkeiten, Mauszeiger präzise zu steuern oder Tasten auf einer Tastatur zu drücken. Das erfordert alternative Eingabemethoden wie Sprachsteuerung oder Tastaturkürzel.

Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Lernschwierigkeiten oder Autismus können Probleme mit komplexen Menüstrukturen oder übermäßig technischen Inhalten auf Websites haben. Klare Strukturen, einfache Sprache und intuitive Navigation helfen ihnen.

Personen mit Farbenblindheit haben Schwierigkeiten, bestimmte Farben zu unterscheiden. Eine barrierefreie Gestaltung sollte daher auf Farbkombinationen achten, die auch für farbenblinde Nutzer gut erkennbar sind.

„Es geht darum, andere Perspektiven einzunehmen. Alle Menschen sollten auf die für sie geeignete Art und Weise am Alltag teilhaben können. Bis zu diesem Ziel liegt noch viel Arbeit vor uns allen.“

Wann tritt das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz in Kraft?

Als Stichtag für die Umsetzung des BFSG gilt der 28. Juni 2025. Alle anschließend publizierten und verfügbaren Inhalte müssen barrierefrei zugänglich sein.

Was ändert sich durch das BFSG und für wen gilt es?

Mit dem BFSG wird erstmals auch die Privatwirtschaft in Deutschland zur Barrierefreiheit verpflichtet. Ausgenommen von den gesetzlichen Regelungen sind:

  • Kleinstunternehmen, die keine Produkte in den Verkehr bringen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro),
  • Privatpersonen und
  • Unternehmen mit rein geschäftlichen Angeboten (B2B).

Wenn die durch das Gesetz geforderten Änderungen eines Dienstes ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Verpflichtungen ausgenommen werden. In solchen Einzelfällen ist eine rechtliche Beratung aber unbedingt geboten.

Ausnahmen und Übergangsfristen

Für verschiedene spezifische Produkte und Dienstleistungen gibt es außerdem weitere Ausnahmen. Für Websites betrifft das insbesondere Videos und Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 produziert und veröffentlicht wurden. Damit sind zum Beispiel bestehende PDF-Dokumente und YouTube-Videos gemeint, die nicht unbedingt nachträglich barrierefrei gestaltet werden müssen. Interaktive Seiten einer Website jedoch (zum Beispiel ein Kontaktformular oder der gesamte Bestell- und Bezahlprozess eines Online-Shops) müssen selbstverständlich bis Juni 2025 barrierefrei gestaltet werden.

Bereite dich schon heute auf die neuen Anforderungen vor!

In unserem BFSG-Whitepaper erfährst du …

  • was digitale Barrierefreiheit bedeutet und weshalb sie unverzichtbar ist,
  • was das BFSG ist und welche Kriterien deine Website ab Juni 2025 erfüllen muss und
  • wie du deine Website barrierefrei gestalten kannst.

🚀 Jetzt kostenlos anfordern!

Unser Whitepaper ist keine rechtssichere Grundlage für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), es stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht. Einige Sachverhalte sind vereinfacht dargestellt, um die die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen so verständlich wie möglich zu machen. Im Zweifelsfall, insbesondere bei der Auslegung von Ausnahmeregelungen, sollte eine anwaltliche Beratung erfolgen.